Ablauf
Für die logopädische Behandlung benötigen Sie von Ihrer behandelnden Fachärzt_in (z.B.: Kinder-, HNO-, Zahnärzt_in oder Neurolog_in) oder Allgemeinärzt_in eine Verordnung (10x Logopädie à 60 min). Diese müssen Sie bei der vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen lassen. Aktuell ist bei ÖGK und BVAEB die Bewilligungspflicht ausgesetzt.
Am Ende der Therapie erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie zusammen mit der (bewilligten) Verordnung bei Ihrer zuständigen Krankenkasse einreichen können.
Ich bin Wahllogopädin, daher werden bei den gesetzlichen Krankenkassen 50 – 70% und bei Zusatzversicherung bis zu 100% der Therapiekosten refundiert.
Tarife
T3: 60 Minuten = Euro 100,- (Therapie + Vorbereitungs- Nachbereitungszeit)
T2: 45 Minuten = Euro 80,- (Therapie + Vorbereitungs- Nachbereitungszeit)
T3 mit Hausbesuch: 60 Minuten = Euro 120,- (Therapie + Vorbereitungs- Nachbereitungszeit)
Für eine Einzelstunde Diagnostik oder Beratung ist eine Einreichung der Kosten bei Ihrer Krankenkasse nicht möglich, d.h. für diese Kosten müssen Sie selbst aufkommen.
Terminvereinbarung / Absagen
Um einen Termin zu vereinbaren, melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail bei mir. Auch bei weiteren Fragen bezüglich des Ablaufes stehe ich gerne zur Verfügung!
Sollten Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, so besteht die Möglichkeit, diesen mindestens 24 Stunden vorher kostenlos abzusagen, oder zu verschieben.
Spätere Absagen werden mit 50%, fehlende Absagen mit 100% des jeweiligen Tarifs verrechnet und können nicht bei der Krankenkasse eingereicht werden.